Artikel ZAS 2024
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS 2024, 228) setzt Philipp Bertsch sich mit dem Aufwandersatz im Homeoffice auseinander und bespricht eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (9 ObA 31/23h), die für einiges Aufsehen gesorgt hat. In der Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof einer Arbeitnehmerin, die auf Weisung ihres Arbeitgebers dauerhaft im Homeoffice arbeitete und keinen Arbeitsplatz im Betrieb mehr hatte, Aufwandersatz für anteilige Miete und Betriebskosten ihrer Wohnung zugesprochen.

Mit 1. Jänner 2025 ist das neue Telearbeitsgesetz in Kraft getreten. Diese Novelle bringt Änderungen für das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Einkommensteuergesetz. Vereinbarungen über Homeoffice und Telearbeit müssen ab 1. Jänner 2025 die neue Rechtslage berücksichtigen. Wir wollen unser Inhouse-Seminar außerdem zum Anlass nehmen, die bisher ergangene Rechtsprechung zum Homeoffice zu beleuchten. Herr RA Dr. Helmut Engelbrecht und Herr RAA Dr. Philipp Bertsch, der zu diesem Thema auch dissertiert hat, werden Sie informieren. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, laden wir Sie zu unserem Online Seminar am 12. Februar 2025, von 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr herzlich ein. Die Teilnahme für unsere Mandant:innen ist kostenlos. Andere Interessenten sind herzlich gegen eine Teilnahmegebühr von € 100,- zzgl USt eingeladen. Anmeldungen bitte bis 10. Februar 2025 unter office@arbeitsrecht-wien.co.at . Sie erhalten von uns zeitgerecht Ihren Einladungslink und die Unterlagen (wenn Sie keine Nachricht erhalten haben, bitte überprüfen Sie auch Ihren Spamordner).